Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)
Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)
Wer kann BaE in Anspruch nehmen?
Wer kann BaE in Anspruch nehmen?
- keine berufliche Erstausbildung haben,
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
- wegen der in ihrer Person liegenden Gründe, auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen, eine Betriebliche Ausbildung nicht beginnen können und deswegen auf das Kolping Berufsbildungswerk, eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind,
- Auszubildende, deren vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung im Kolping Bildungswerk, einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Wie wird BaE umgesetzt?
Wie wird BaE umgesetzt?
Die BaE kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden.
Wir bieten Jugendlichen das integrative Modell:
Beim integrativen Modell obliegt uns als Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung, welche durch betriebliche Phasen ergänzt wird.
Im Berufsbildungswerk erfolgt der Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden Schulfächern wie auch gezielte Prüfungsvorbereitung und Beratung und Unterstützung bei Problemen
Was kostet die außerbetriebliche Berufsausbildung?
Was kostet die außerbetriebliche Berufsausbildung?
Für den Teilnehmer entstehen keine Kosten. Diese werden nach Bewilligung durch die Agentur für Arbeit getragen.
Wo kann ich mich hinsichtlich einer BaE beraten lassen?
Wo kann ich mich hinsichtlich einer BaE beraten lassen?
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Gerne können Sie auch mit uns vom Koplping Berufsbildungswerk in Verbindung treten. Wir informieren Sie gerne!